polyamino sugar condensate
Name der Zutat:
polyamino sugar condensate
Sicherheitsstufe:
Sicher
CAS Nummer:
#120022-92-6
Basisfunktionen:
EWG-Sicherheitsstufe:
01
Beschreibung
Plex (Polyamino-Zuckerkondensat) besteht aus einer Reihe von Aminosäuren, Zuckern und Molekülen, die eine hohe Konditionierungseigenschaft sowie eine große Fähigkeit zur Wasserbindung haben. Durch die Vereinigung der beiden Komponenten entsteht ein Molekül mit positiver Ladung, das der Struktur des Haares stark ähnelt.
Polyaminozuckerkondensat ist ein Kondensationsprodukt mehrerer der folgenden Zucker: Fructose, Galactose, Glucose, Lactose, Maltose, Mannose, Rhamnose, Ribose oder Xylose, mit einer Mischung aus mehreren der folgenden Aminosäuren: Al-Anin, Arginin, Asparaginsäure Säure, Glutaminsäure, Glycin, Histidin, Hydroxyprolin, Isoleucin, Leucin, Lysin, Methionin, Phenylalanin, Prolin, Pyroglutaminsäure, Serin, Threonin, Tyrosin oder Valin.
Polyaminozuckerkondensat ist ein halbfester Zucker-Aminosäure-Inhaltsstoff. In Kosmetika und Körperpflegeprodukten wird es vor allem in Make-up- und Hautpflegeformulierungen eingesetzt.
Im Jahr 2002 prüfte das CIR-Expertengremium im Rahmen der geplanten Überprüfung der Inhaltsstoffe die verfügbaren neuen Daten zu diesem Inhaltsstoff und bestätigte die obige Schlussfolgerung.
CIR-Sicherheitsüberprüfung: Das CIR-Expertengremium erkannte, dass sich viele ernährungsphysiologische und toxikologische Studien mit ähnlichen Produkten wie Polyaminozuckerkondensat befasst haben. Polyaminozuckerkondensat hatte eine sehr geringe akute orale Toxizität. Unverdünntes Polyaminozuckerkondensat erwies sich nicht als primärer Reizstoff und verursachte nur leichte Reizungen. Subakute Hautreizungen wurden bei der Anwendung von Polyaminozuckerkondensat (unverdünnt) nicht beobachtet.
Daten zur menschlichen Sicherheit deuten darauf hin, dass Polyaminozuckerkondensat nicht sensibilisierend und im schlimmsten Fall leicht reizend ist. Polyaminozuckerkondensat war außerdem nicht phototoxisch. Polyaminozuckerkondensat darf in in Europa vertriebenen Kosmetika und Körperpflegeprodukten gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Kosmetikverordnung der Europäischen Union verwendet werden
Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der Kosmetikverordnung der EU müssen Inhaltsstoffe, die in den folgenden funktionsspezifischen Anhängen aufgeführt sind, den aufgeführten Einschränkungen und/oder Spezifikationen entsprechen: Farbstoffe (Anhang IV), Konservierungsmittel (Anhang V), UV-Filter (Anhang VI). und andere Zutaten mit spezifischen Konzentrationsgrenzen und/oder anderen Beschränkungen (Anhang III). Inhaltsstoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln ausdrücklich verboten ist, sind in Anhang II aufgeführt.
Zutaten tierischen Ursprungs müssen den Vorschriften der Europäischen Union für tierische Nebenprodukte entsprechen.