peg-25 paba

Name der Zutat:

peg-25 paba

Sicherheitsstufe:

Zulässig

CAS Nummer:

#116242-27-4

Basisfunktionen:

Sonnenschutzmittel

EWG-Sicherheitsstufe:

04

Aktive Komponenten:

UV filter

Beschreibung

Beschreibung

PEG-25 PABA ist eine organische Verbindung, die ultraviolettes (UV) Licht absorbiert.

In Europa ist PEG-25 PABA ein zugelassener UV-Filter, was bedeutet, dass der Inhaltsstoff Sonnenschutzprodukten zugesetzt werden kann, die die Haut vor der Sonne schützen sollen. In Europa gelten Sonnenschutzprodukte als Kosmetikprodukte. In den Vereinigten Staaten sind Sonnenschutzprodukte rezeptfreie Medikamente (OTC), und nur bestimmte Inhaltsstoffe wurden von der Food and Drug Administration (FDA) für die Verwendung in diesen Produkten zugelassen.

Bei der Beurteilung von Sonnenschutzwirkstoffen prüft die FDA sowohl Sicherheit als auch Wirksamkeit.

Die Sicherheit und Wirksamkeit von PEG-25 PABA wurde von der FDA noch nicht für die Verwendung als Sonnenschutzmittel überprüft und es kann nicht in Sonnenschutzmitteln verwendet werden.

Für Kosmetika in den USA kann PEG-25 PABA als UV-Lichtabsorber verwendet werden.

In diesem Fall dient der Inhaltsstoff dazu, das Produkt vor dem Verfall zu schützen, indem er UV-Licht absorbiert, reflektiert oder streut.

PEG-25 PABA oder Polyethylenglycol (25) PABA ist ein Derivat des häufig verwendeten Sonnenschutzmittels PABA oder para-Aminobenzoesäure. PABA absorbiert UVB-Strahlung stark und wandelt sie in weniger schädliche Infrarotstrahlung (Wärme) um. UV-Strahlung ist eine wichtige Ursache für vorzeitige Hautalterung und bei der Entstehung von Melanomen und anderen Formen von Hautkrebs.

Der Wissenschaftliche Ausschuss für Kosmetologie (SCC) der Europäischen Kommission führte eine Sicherheitsbewertung von PEG-25 PABA durch. Auf der Grundlage ihrer Überprüfung kamen sie zu dem Schluss, dass die Verwendung dieses Inhaltsstoffs in kosmetischen Produkten als UV-Lichtabsorber in einer maximalen Konzentration von 10 % keine Gesundheitsgefährdung darstellt.

Der europäische SCC kam zu dem Schluss, dass ethoxyliertes Ethyl-4-Aminobenzoat (PEG-25 PABA) weder allergen noch reizend ist. Es war nicht genotoxisch. Die dermale Absorption dieses Inhaltsstoffs war gering bis mäßig.

PEG-25 PABA ist in der Kosmetikrichtlinie der Europäischen Union aufgeführt und darf in einer Konzentration von maximal 10 % als UV-Filter in Kosmetika und Körperpflegeprodukten verwendet werden (siehe Anhang VII).

In PEG-25 PABA können geringe Mengen 1,4-Dioxan, ein Nebenprodukt der Ethoxylierung, enthalten sein. Das potenzielle Vorhandensein dieses Materials ist allgemein bekannt und kann durch Reinigungsschritte kontrolliert werden, um es aus den Inhaltsstoffen zu entfernen, bevor es in kosmetische Formulierungen eingemischt wird.

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