Die 1-%-Regel bei Kosmetik: Warum ein Wirkstoff am Ende der INCI-Liste oft nichts bedeutet
Wie das beliebte Niacinamid steht manchmal ganz unten auf der INCI-Liste. Trotzdem prangt es groß auf der Verpackung. Wie passt das zusammen? Die Antwort liegt in der 1-%-Regel. Sie besagt: Nach der EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 müssen Wirkstoffe über 1 % Konzentration in absteigender Reihenfolge auf der INCI-Liste stehen. Alles darunter darf in beliebiger Reihenfolge folgen.
Genau das erklärt, warum ein beworbener Wirkstoff oft ganz am Ende auftaucht. Steht er hinter dem Konservierungsstoff Phenoxyethanol, der meist bei 0,5 bis 1 % liegt, ist seine Konzentration wahrscheinlich winzig. Das EU-Recht schreibt keine Mindestmenge vor, damit ein Wirkstoff auf der Verpackung beworben werden darf. Diese Lücke nutzen manche Marken für sogenanntes Fairy Dusting: eine Spur Wirkstoff, viel Werbung.
Wichtig für Sie als Leser in Deutschland: Diese Regel gilt EU-weit, nicht in den USA. Die amerikanische FDA verlangt andere Angaben. Für Ihre Produkte aus deutschen Drogerien und Apotheken zählt allein die Kosmetikverordnung 1223/2009 mit ihrer Deklarationspflicht zur INCI-Liste.
Steht ein Wirkstoff wie Hyaluronsäure, Retinol oder Vitamin C ganz am Ende der INCI-Liste, ist seine Konzentration meist unter 1 % und oft zu gering für eine spürbare Wirkung, auch wenn das EU-Recht die Werbung damit erlaubt.
Was ist die 1-%-Regel laut EU-Kosmetikverordnung?
Die Regel steht in der Kosmetikverordnung 1223/2009. Sie regelt, wie Hersteller die INCI-Liste aufbauen müssen. Grundsatz: Alle Stoffe über einer Konzentration von 1 % stehen in absteigender Reihenfolge. Der Hauptbestandteil der Formulierung steht also ganz vorn, meist Wasser (Aqua).
Stoffe mit einer Konzentration von 1 % oder weniger dürfen nach den Hauptbestandteilen in beliebiger Reihenfolge aufgelistet werden.
Das gilt für Wirkstoffe wie Retinol, Niacinamid oder Vitamin C genauso wie für einen Konservierungsstoff wie Phenoxyethanol. Farbstoffe mit CI-Nummer bilden eine Ausnahme: Sie stehen laut Verordnung meist ganz am Ende der INCI-Liste, unabhängig von ihrer Konzentration.
Manche englischsprachige Quellen zitieren hier die FDA-Regel 21 CFR 701.3 aus den USA. Diese gilt für Ihre Produkte aus deutschen Drogerien nicht. Für Sie zählt allein die EU-Verordnung 1223/2009 mit ihrer Deklarationspflicht. Die Sicherheit von Kosmetikinhaltsstoffen bewerten in Europa das BfR und der wissenschaftliche Ausschuss SCCS, nicht die amerikanische Behörde. Genau diese Lücke zwischen strenger Reihenfolge über 1 % und freier Reihenfolge darunter macht Fairy Dusting möglich.
Warum ein Wirkstoff am Ende der Liste trotzdem beworben werden darf
Die Kosmetikverordnung 1223/2009 schreibt keine Mindestmenge für Werbeaussagen vor. Ein Hersteller darf Niacinamid, Retinol oder Vitamin C auf der Verpackung nennen, sobald der Stoff überhaupt in der Formulierung steckt. Die Deklarationspflicht verlangt nur, dass jeder Wirkstoff in der INCI-Liste auftaucht. Wie viel davon drin ist, spielt für die Werbeaussage keine Rolle.
Genau hier entsteht Spielraum. Steht Retinol ganz unten auf der INCI-Liste, kann die Konzentration bei 0,01 % liegen, kaum messbar und wahrscheinlich wirkungslos. Trotzdem darf der Begriff groß auf der Front stehen. Man nennt das Fairy Dusting: eine winzige Prise Wirkstoff, die vor allem der Marketingaussage dient.
Das ist kein Verstoß gegen die Kosmetikverordnung. Auch Konservierungsstoffe wie Phenoxyethanol stehen oft weit oben, weil sie in relevanter Konzentration wirken müssen. Ein beworbener Wirkstoff dagegen kann in homöopathischen Mengen vorkommen und bleibt trotzdem legal deklariert.
Ein Wirkstoff auf der Verpackung bedeutet nur: Er ist enthalten. Er sagt nichts über die Menge und nichts über die Wirkung.
Das ist keine Täuschung durch die Marke, sondern die Logik des Systems. Die absteigende Reihenfolge gilt streng nur über der 1-%-Marke. Darunter zählt allein, ob der Stoff in der Formulierung steckt, nicht wie viel.
So finden Sie die 1-%-Linie auf der INCI-Liste
Sie müssen kein Chemiker sein, um die 1-%-Linie zu finden. Sie brauchen nur die INCI-Liste und ein paar Ankerpunkte, oder Sie nutzen den kostenlosen Kosmetik-Inhaltsstoff-Analysator zur schnellen Überprüfung. Diese Methode nutzen Sie in fünf Schritten.
- Suchen Sie den INCI-Namen des beworbenen Wirkstoffs. Bei Niacinamid ist er identisch, bei Vitamin C kann er Ascorbic Acid oder ein Derivat wie Sodium Ascorbyl Phosphate heißen. Retinol steht manchmal auch als Retinyl Palmitate auf der Liste.
- Finden Sie die vollständige INCI-Liste. Sie steht auf der Verpackung, im Online-Shop oder auf der Herstellerseite. Laut Kosmetikverordnung 1223/2009 ist die Deklarationspflicht verbindlich, die Liste muss also überall vorhanden sein.
- Suchen Sie einen Marker-Inhaltsstoff, der typischerweise bei oder unter 1 % liegt. Konservierungsstoffe wie Phenoxyethanol, Sodium Benzoate oder Potassium Sorbate eignen sich gut, ebenso Xanthan Gum als Verdickungsmittel oder Parfum.
- Prüfen Sie, ob Ihr Wirkstoff vor oder nach diesem Marker steht. Steht er davor, ist die Konzentration wahrscheinlich höher als 1 %.
Ein Beispiel: Steht Hyaluronsäure vor Phenoxyethanol, ist die Formulierung wahrscheinlich ordentlich dosiert. Steht sie danach, war es vielleicht nur eine Alibi-Menge, im Fachjargon auch "Fairy Dusting" genannt.
Unterhalb der 1-%-Marke gilt keine absteigende Reihenfolge mehr. Ein Wirkstoff am Ende kann 0,9 % oder 0,01 % enthalten sein, das lässt sich von außen nicht unterscheiden.
Typische Konzentrationsbereiche bekannter Wirkstoffe im Überblick
Nicht jeder Wirkstoff unter 1 % ist Fairy Dusting. Die Aussagekraft der 1-%-Linie hängt stark von der Wirkstoffgruppe ab. Ein Blick auf typische Konzentrationsbereiche hilft, die INCI-Liste richtig einzuordnen.
Konservierungsstoffe stehen laut Kosmetikverordnung 1223/2009 unter strengen Grenzwerten. Deshalb tauchen sie fast immer weit hinten auf, das ist Absicht, keine Täuschung. Bei Retinol reichen oft schon geringe Konzentrationen für einen messbaren Effekt auf der Haut. Vitamin C dagegen zeigt in der Forschung meist erst ab deutlich höheren Konzentrationen eine verlässliche Wirkung, ähnlich sieht es bei Niacinamid und Glykolsäure aus.
Die 1-%-Linie bedeutet je nach Wirkstoffgruppe etwas anderes. Bei Konservierungsstoffen ist sie normal, bei Vitamin C oft ein Warnsignal.
Grenzen der 1-%-Regel: Was Sie damit nicht beweisen können
Die 1-%-Linie ist eine Schätzung, keine Rechnung. Sie stützt sich auf Marker-Wirkstoffe wie Phenoxyethanol, deren Grenzwerte bekannt sind. Bei Niacinamid, Retinol oder Hyaluronsäure kennen Sie nur die Reihenfolge, nicht die genaue Zahl dahinter.
Die 1-%-Regel zeigt eine ungefähre Grenze, sie beweist keinen Betrug und ersetzt keine echte Konzentrationsangabe.
Unterhalb dieser Linie wird es unübersichtlich. Ob ein Wirkstoff mit 0,9 % oder mit 0,01 % vertreten ist, sagt die INCI-Liste Ihnen nicht. Die absteigende Reihenfolge gilt laut Kosmetikverordnung 1223/2009 nur für Zutaten über 1 %, danach ist die Anordnung frei wählbar. Genau das nutzen manche Hersteller für Fairy Dusting, ein winziger Anteil eines teuren Wirkstoffs, der auf dem Etikett gut aussieht.
Auch die Konzentration allein entscheidet nicht über die Wirkung. Der pH-Wert einer Formulierung beeinflusst, ob Vitamin C überhaupt stabil bleibt. Verpackung und Stabilisierung spielen ebenso eine Rolle, manche Wirkstoffe zerfallen an Licht oder Luft, bevor sie die Haut erreichen. Verkapselte Formen von Retinol wirken oft anders als freies Retinol, selbst bei gleicher Konzentration.
- Die Deklarationspflicht sagt nichts über die Formulierung insgesamt aus
- Zwei Produkte mit gleicher INCI-Position können unterschiedlich wirken
- Nur ein Labortest zeigt die tatsächliche Konzentration
Bei echten Hautproblemen hilft die INCI-Liste nur begrenzt weiter. Für eine gezielte Behandlung sprechen Sie besser mit einem Dermatologen, statt sich allein auf Etiketten zu verlassen.
Häufige Fragen zur 1-%-Regel
Ist die 1-%-Regel gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, die Reihenfolge der Inhaltsstoffe auf der INCI-Liste ist in der EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. Oberhalb von 1 % müssen Inhaltsstoffe absteigend nach Konzentration aufgeführt werden, darunter dürfen sie in beliebiger Reihenfolge stehen.
Bedeutet ein Wirkstoff unter der 1-%-Linie automatisch, dass er wirkungslos ist?
Nein. Manche Wirkstoffe wie Retinol oder Bakuchiol wirken bereits in Konzentrationen unter 1 % zuverlässig. Bei anderen, etwa Vitamin C oder Niacinamid, braucht es meist deutlich höhere Konzentrationen, damit ein sichtbarer Effekt zu erwarten ist.
Wie finde ich die 1-%-Linie ohne genaue Prozentangabe des Herstellers?
Sie orientieren sich an sogenannten Markerinhaltsstoffen wie Phenoxyethanol, Sodium Benzoate oder Xanthan Gum, die praktisch immer bei oder unter 1 % liegen. Steht Ihr gesuchter Wirkstoff nach einem solchen Markerinhaltsstoff, liegt er wahrscheinlich bei 1 % oder darunter.
Dürfen Hersteller einen Wirkstoff bewerben, auch wenn er nur in Spuren enthalten ist?
Ja, das EU-Recht schreibt keine Mindestkonzentration vor, damit ein Inhaltsstoff auf der Verpackung beworben werden darf. Deshalb kann ein Produkt legal mit einem Wirkstoff werben, der laut INCI-Liste nur in sehr geringer Menge enthalten ist.
Quellen
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